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Höchster Stand von Privatinsolvenzen in Deutschland

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Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass im Jahr 2010 der höchste je gemessene Stand an Privatinsolvenzen vorliegt. Insgesamt wurden 108.798 Verbraucherinsolvenzen gezählt, was einer Steigerung von 7,6% zum Vorjahr entspricht.

Die hohen Zahlen verdeutlichen, dass die Auswirkungen der Finanzkrise aus dem Jahr 2009 mit entsprechender Verzögerung bei den Privathaushalten angekommen sind. Diese Verzögerung ist durchaus typisch, denn Zahlungsschwierigkeiten z.B. durch verteuerte Neukredite, erhöhte Zinsen, aber auch durch Kurzarbeit oder Arbeitsplatzverlust treten erst dann auf, wenn die letzten bestehenden Sparvermögen oder Haushaltsreserven der Menschen aufgezehrt sind.

Auch der Schuldenatlas 2010 der Wirtschaftsauskunftei Creditreform unterstreicht diese Entwicklung. Rund 6.5 Mio. Menschen stecken in ernsten finanziellen Schwierigkeiten, was 9,5% aller Erwachsenen in Deutschland entspricht.

Trotz der aktuell verbesserten Wirtschaftslage dürfte die grundsätzlich positive Entwicklung nicht bei allen Haushalten ankommen. Insbesondere die gestiegenen Kosten für Energie, Mietnebenkosten aber auch für Gesundheit oder Steuern und Abgaben bringen gerade Geringverdiener an die Grenzen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten. Eine dauerhafte Überschuldung droht.

Viele Menschen wissen leider nicht, dass auch schon weit vor der kompletten Zahlungsunfähigkeit Maßnahmen mit erfahrenen Beratern eingeleitet werden können, mit der eine Privatinsolvenz häufig vermieden werden kann.

Auch wenn es nämlich zunächst vermeintlich attraktiv erscheint, am Ende einer Privatinsolvenz seine Schulden komplett los sein zu können, so steht den Betroffenen über Jahre eine sehr begrenzte finanzielle Freiheit und die Kontrolle durch einen bestellten Treuhänder bevor, der die Interessen der Gläubiger währen soll. Auch ist es nicht in jedem Fall garantiert, dass die Restschuldbefreiung am Ende tatsächlich erteilt wird.

Die größten Chancen auf eine Vermeidung einer Privatinsolvenz bestehen besonders dann, wenn man bei laufenden Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig mit erfahrenen, spezialisierten und dafür autorisierten Schuldnerberatungen in Kontakt tritt.

Mit über 10 Jahren Praxiserfahrung und mehreren Tausend Mandaten haben wir in unserer Kanzlei schon vielen Menschen aus ihrer schwierigen finanziellen Situation durch echte Entschuldungseffekte und außergerichtliche Vergleiche helfen können.


Verkürzung der Verbraucherinsolvenz

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Bereits vor einiger Zeit hatten wir darüber berichtet, dass Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Laufzeiten bis zur Restschuldbefreiung bei Verbraucherinsolvenzen (Privatinsolvenzen) spürbar verkürzen will. Diese Maßnahme ist dabei im Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP festgeschrieben worden.

Anlässlich des Achten Deutschen Insolvenzrechtstags in Berlin am 08.04.2011 wurde sie konkreter und äußerte sich auch über die Bedingungen, die für ein verkürztes Verfahren gelten könnten.

[...] letztlich kommt eine kürzere Restschuldbefreiung der Volkswirtschaft und damit den Gläubigern zu Gute. Eine lange Wohlverhaltensperiode wirkt sich nicht positiv auf die Wirtschaftskraft aus. Untersuchungen zufolge liegt die durchschnittliche Überschuldungsdauer – gerechnet vom Auslöser der Überschuldung bis zur Löschung des SCHUFA-Eintrags – bei durchschnittlich 14 Jahren. Dass diese lange Zeit fast zwangsläufig zum Motivationsverlust beim Schuldner führt, muss nicht näher erklärt werden. Für manchen Schuldner sind die sechs Jahre der derzeitigen Wohlverhaltensperiode ein kaum zu überblickender Zeitraum. Während der langen Dauer des Wohlverhaltens besteht die akute Gefahr, dass Schuldner ihre Erwerbstätigkeit in die Schattenwirtschaft auslagern und ihre Einkünfte rechtswidrig, aber schwer kontrollierbar dem Zugriff der Gläubiger entziehen [...]

Allerdings beabsichtigt die Justizministerin, eine Verkürzung der Wohlverhaltensperiode an bestimmte Bedingungen zu knüpfen.

[...] Mir ist bewusst, dass insbesondere die Existenz kleiner und mittlerer Unternehmen von der pünktlichen und zuverlässigen Begleichung offener Forderungen abhängt. Wir dürfen auf keinen Fall einer Mentalität Vorschub leisten, die den eigenen Konsum „auf Pump“ finanziert. Die Verkürzung der Restschuldbefreiungsdauer ist deshalb nicht „zum Nulltarif“ zu haben. Eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren möchte ich daher von zwei Voraussetzungen abhängig machen: Zum Einen sind sämtliche Verfahrenskosten zu begleichen. Zum Anderen hat der Schuldner einen Beitrag zur Befriedigung der Gläubiger zu leisten; denken Sie zum Beispiel an eine Quote von etwa 25 %. Kann der Schuldner diese Voraussetzungen nicht erfüllen, bleibt es bei der bisherigen Restschuldbefreiungsdauer von sechs Jahren. [...]

Dieser Kompromiss ist also vor allem für diejenigen Schuldner interessant, die im Verlauf ihrer Privatinsolvenz wieder eine neue Beschäftigung bzw. neues Einkommen erzielen. Zugleich soll die grundsätzliche Motivation für einen aktiven Beschäftigungsversuch der Schuldner steigen, wodurch die Gläubiger zumindest auf die Rückzahlung eines Teils ihrer Forderungen hoffen können.

Aus unserer Sicht bleibt es dennoch auch in Zukunft empehlenswert, alle Anstrengungen vorzunehmen, den Weg in das Verbraucherinsolvenzverfahren zu verhindern und sich bei drohender Überschuldung mit anwaltlicher Hilfe außergerichtlich zu einigen. Mit einem sogenannten "Nullplan", der den Gläubigern kein wirkliches Angebot macht, haben die Gläubiger verständlicherweise kein Interesse, dem insolvenzbedrohten Schuldner entgegen zu kommen.

Wer also als Schuldner absehen kann, dass er zumindest einen Teil der Schulden über Raten begleichen kann, sollte diese Möglichkeit bereits vor Antrag auf Verbraucherinsolvenz ernsthaft erwägen und aktiv in den Schuldenbereinigungsplan einfließen lassen. Eine Verbraucherinsolvenz zu verhindern ist und bleibt die beste Maßnahme, um ohne jahrelange Schufaeinträge und weitere formale Belastungen wieder möglichst schnell am normalen Wirtschaftleben teilnehmen zu können.

Schuldnerberatungen in Deutschland

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In Deutschland bietet praktisch jede Stadt bzw. jede kommunale Region eine öffentliche Schuldnerberatung an. Diese Stellen sind die erste Adresse für Menschen, die ihre persönliche finanzielle Situation nicht mehr überblicken und vor der Zahlungsunfähigkeit stehen.

Eine private Überschuldung trifft zunehmend mehr Menschen. Je nach Quelle und Statistik befinden sich über 6 Millionen Verbraucher in aktuten Zahlungsschwierigkeiten; eine ebenso große Zahl dürfte zumindest teilweise überschuldet und ohne finanzielle Rücklagen grundsätzlich insolvenzbedroht sein, falls die eigene Einkommenssituation sich nicht nachhaltig verbessert. Diese große Anzahl, die bei ca. 60 Millionen erwachsenen Einwohnern der Bundesrepublik Deutschland imerhin einen Anteil von rund 20% ausmacht, sorgt für stark anwachsendes Arbeitsaufkommen bei den öffentlichen und staatlichen Schuldnerberatungen. Da auch die öffentlichen Haushalte selbst zum Sparen gezwungen sind und daher zu wenig Personal zur Verfügung steht, müssen die Betroffenen oft mit sehr große Wartenzeiten und in vereinzelten Fällen auch mit Aufnahmestopps rechnen.

Diese Überlastung der öffentlichen Stellen ist angesichts der sehr zeitkritischen Probleme insolvenzbedrohter Bürger mittlerweile eine erhebliches Problem. Hinzu kommen falsche Vorstellungen der Menschen, die durch TV-Formate wie "Raus aus den Schulden" bzw. Fernseh-Berater wie Peter Zwegat den Eindruck erhalten, dass öffentliche Schuldnerberater sie kostenlos zu Hause persönlich aufsuchen würden und mit individuellem Einsatz für Wege aus ihrer Schuldenfalle kämpfen.

Die Realität sieht hingegen oft ganz anders aus. Schuldner müssen sich selbst bewegen und aktiv werden. Sie erhalten ggf. beratende Unterstützung vor Ort in den Beratungsstellen inkl. erster Hilfe und Formbriefen für den formalen Schriftverkehr mit den Gläubigern; eine umfassend individuelle, laufende Begleitung und vor allem eine sofortige Bearbeitung der Fälle ist den öffentlichen Stellen immer weniger möglich.

Aus der täglichen Praxis liegen uns Schreiben von Mandanten vor, in denen öffentliche Stellen auf Wartezeiten von über 12 Monaten verweisen. Da Schuldner häufig die anwachsenden finanziellen Probleme verdrängen, ist der Faktor Zeit aber für eine erfolgreich verlaufende Schuldenregulierung und tragfähige Insolvenzvermeidung mit entscheidend.

Öffentliche Schuldnerberatungen müssen zudem auch noch eine erste soziale Unterstützung leisten und die Menschen psychisch aufbauen.

Für Schuldner, deren voraussichtliches Einkommen auch längerfristig unter den jeweiligen Pfändungsgrenzen liegt, bleibt meistens kein anderer Weg als die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Entsprechend notwendige Bescheinigungen darf nur ein zugelassener Rechtsanwalt, Steuerberater oder eine öffentlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle ausstellen.

In diesem Zusammenhang wird immer wieder vor unseriösen Schuldnerberatungen gewarnt. Tatsächlich bietet unzählige Berater in diesem Feld gewerblich ihre Dienste an. Der Begriff "Schuldnerberater" ist zudem nicht beruflich geschützt, so dass sich im Prinzip jeder so nennen darf. Das Bundesministerium der Justiz rät zu einer Beauftragung eines solchen Beraters aber überhaupt nur dann, wenn er in seiner Region auch als sogenannte "anerkannte Stelle" geführt wird und entsprechend autorisiert ist. Alle anderen gewerblichen Berater müssen am Ende selbst mit einem Rechtsanwalt oder Steuerberater zusammenarbeiten, um entsprechende Maßnahmen durchführen und Bescheinigungen ausstellen zu können, was unnötige Kosten verursacht.

Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn sogenannte "Schuldnerberater" auch mit Kreditvermittlern zusammenarbeiten, Umschuldungen und neue Kredite (schufafrei) anbieten und mit vorgefertigten Bögen über Hausbesuche schnelle Lösungen versprechen.

Der direkte Weg zu einer spezialisierten Kanzlei ist da der geeignetere und sichere Weg, vor allem, wenn der Schuldner noch Einkommen über der Pfändungsgrenze erzielen kann, Immobilien erhalten und eine jahrelange Insolvenz vermeiden will.

Von der Schmuddelecke zum medialen Zugpferd

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Mit der RTL-Dokuserie "Raus aus den Schulden" und Schuldnerberater Peter Zwegat fing es an. Die finanzielle und persönliche Situation überschuldeter Personen und Familien wurde regelmäßig öffentlich, wobei sich Peter Zwegat häufig als moralischer Oberlehrer mit erhobenem Zeigefinger inszenierte.

Die in der Sendung dargestellten Hausbesuche sind zwar in der öffentlichen Schuldnerberatung und auch in unserer Kanzlei überhaupt nicht die Regel, aber nur so konnte das neugierige und "gespannte" Fernsehpublikum überhaupt einmal durch das Schlüsselloch in die Privatsphäre ziemlich heruntergewirtschafteter Existenzen schauen - was der Einschaltquote sicherlich gut tat.

Weniger gut geeignet war die Serie, um ein realistisches Bild der täglichen Arbeit bei den öffentlichen Schuldnerberatungsstellen und Anwaltskanzleien abzugeben. In aller Regel kommt ein Schuldnerberater eben nicht zum Schuldner nach Hause, wohl aber der eine oder andere unseriöse Trittbrettfahrer der Branche. Der Schuldner muss also besser schon selbst aktiv werden.

Auch wird ein seriöser Schuldnerberater bzw. eine beauftragte Anwaltskanzlei nicht primär den persönlichen Lebenswandel seiner "Mandanten" bewerten und kommentieren, sondern sich als finanzieller Ratgeber auf die Sache konzentrieren, also prüfen, inwieweit die Vermeidung einer Privatinsolvenz durch Vergleich möglich ist bzw. die formalen Schritte in die Privatinsolvenz begleiten.

Außerdem ist das Problem der Überschuldung durchaus nicht nur ein "Unterschichten"-Thema mit Durchschnittseinkünften unterhalb der Pfändungsgrenze und Menschen, die beim Einmaleins schon so ihre Schwierigkeiten haben.

Vielmehr kommen in Deutschland zunehmend mehr Menschen aus dem klassischen "Mittelstand" in eine bedrohliche wirtschaftliche Schieflage. Und mit dieser Entwicklung nehmen die Dokumentationen und Talkrunden im Fernsehen zu, weg von einer Nachmittagssoap hin zu den Sendern und Sendungen, denen man auch jenseits von reinem Schlüsselloch-Journalismus noch etwas zutraut.

Und plötzlich tauchen auch mehr und mehr Prominente auf, die öffentlich über ihre eigene Überschuldungssituation auch durch Immobilien-Schulden sprechen. Das ist zwar auch nicht immer repräsentativ für die mehrzahl der Betroffenen, belegt aber, dass das Thema "Privatüberschuldung" aus der Schmuddelecke der Berichterstattung herausgekommen ist. Aktuell erklärte sich der Schauspieler Horst Janson öffentlich, aber auch Prominente wie z.B. Katy Karrenbauer, Wolfgang Lippert, Werner Böhm, Gunter Gabriel, Michelle, Ingrid Steeger oder Carlo von Tiedemann reihen sich ein.

Zuletzt wurde das Thema Überschuldung und Privatinsolvenz erneut bei "Menschen bei Maischberger" in der ARD diskutiert, wobei der Spendenaufruf von Diskussionsteilnehmer Horst Janson durchaus auch für Kritik sorgte. Denn der Promistatus ermöglicht es öffentlichen Personen eben viel eher, solche ungewöhnlichen Maßnahmen zu lancieren. Dem überschuldeten Durchschnittsbürger dürfte das allerdings wenig helfen.

Dennoch ist es positiv zu sehen, dass ein ehemals gesellschaftliches Rand- und Tabuthema wie Überschuldung und Privatinsolvenz mehr und mehr in den Blick der Öffentlichkeit gerät. Trotz allgemeinem wirtschaftlichen Aufschwungs in Deutschland gibt es nämlich eine wachsende Zahl auch an mittelständischen Privathaushalten, die von diesem Aufschwung nicht mehr profitieren.

Bremen ganz vorne bei Privatinsolvenzen

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Sicherlich liegt es auch an dem besonderen sozialen Umfeld einer größeren Stadt, dass Bremen den Bürgel Insolvenzindex (letzter Erhebungsstand Juli 2013) mit 260 Insolvenzen je 1 Mio. Einwohner anführt. Andererseits weist der Index für die einwohnerstärkste Hauptstadt Berlin mit 134 Insolvenzen im Vergleich eine deutlich geringere Zahl auf.

Zudem ist ein Nord-Süd-Gefälle zu erkennen, welches nur durch das Saarland mit 188 Verbraucherinsolvenzen je 1 Million Einwohner eingeschränkt wird. Insgesamt steht das Bundesland Bayern mit nur 95 Privatinsolvenzen je 1 Million Einwohner am besten da. Teilweise lässt sich also auch ein Zusammenhang aus der jeweilige Arbeitslosenquote und Wirtschaftsleistung der Länder und der Anzahl der Privatinsolvenzen ihrer Bürger ableiten.


bremen-fuehrt-bei-privatinsolvenzen

Grafik: Bürgel Wirtschaftsinformationen

P-Konto – das Pfändungsschutzkonto. Was ist das genau?

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Viele Verbraucher sind sehr verunsichert, wenn erste Pfändungen von Gläubigern auf ihrem Girokonto eingehen. Im ungünstigsten Fall wird das komplette Konto blockiert, geleert und es steht für den existenziellen Lebensbedarf kein Geld mehr zur Verfügung.

Um diese Situation zu verhindern, wurden bereits zum 01.07.2010 neue Regelungen zum Kontopfändungsschutz in Kraft gesetzt. Betroffene Bürgerinnnen und Bürger können sich danach bei einer Bank ihrer Wahl ein sogenanntes P-Konto als Girokonto einrichten, dass dann nur noch bis zum individuell gültigen Pfändungsschutzbetrag gepfändet werden darf. Dieser Betrag beträgt seit dem 01.07.2011 mindestens 1028,89 €, bei existierenden Unterhaltsverpflichtungen entsprechend mehr.

Grundsätzlich hat jeder Kontoinhaber einen Anspruch darauf, dass sein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Alternativ kann auch bei einem anderen Geldinstitut ein Konto als (Guthaben)-Girokonto eröffnet werden (Konto für jedermann), welches dann als P-Konto geführt wird. Wichtig ist, dass jede einzelne Person nur ein einziges P-Konto einrichten darf, weshalb der SCHUFA auch entsprechende P-Konto-Anträge gemeldet werden.

Mit der Einrichtung eines P-Kontos erhält der Kontoinhaber dann automatischen monatlichen Pfändungsschutz in Höhe des Grundfreibetrages über den er, auch bei Pfändungen, verfügen kann. Dieser Freibetrag setzt natürlich ein entsprechendes Guthaben voraus, weshalb auf dem P-Konto auch Lohn-, Gehalts bzw. Lohnersatzleistungen und sonstige Einkünfte eingehen sollten.

Mit weiteren Bescheinigungen, die auch wir als Kanzlei unseren Mandanten ausstellen, kann dieser Freibetrag erhöht werden, vor allem, wenn der Kontoinhaber gesetzlich unterhaltspflichtig ist oder für Dritte Sozialleistungen entgegennimmt. Erfahrungsgemäß gibt es hier bei der praktischen Umsetzung für die Schuldner immer wieder Probleme.

Übrigens: sollte der Kontoinhaber in einem Monat nicht sein komplettes pfändungsgeschütztes Guthaben aufbrauchen müssen, so wird ihm die verbleibene Summe zusätzlich auf den Folgemonat übertragen.

Wenn Schuldner noch mehr Schulden machen sollen

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In Zukunft wollen wir hier auch über kleine Anekdoten aus dem Kanzleialltag berichten. Bei Tausenden von Mandaten, die wir über die Jahre bearbeitet haben, entstehen nämlich fast täglich Situationen, die uns mal schmunzelnd, mal kopfschüttelnd und gelegentlich auch einfach ungläubig auf auf das blicken lassen, was manche Unternehmen und Menschen so sagen oder tun.

Das folgende Ereignis zeigt wunderbar, wie abhängig wir von Computern und Systemen geworden sind, die teilweise das Einmaleins und auch den gesunden Menschenverstand ausschalten. So geschehen bei einem Gläubiger, mit dem wir für einen unserer Mandanten in Vergleichsverhandlungen treten wollten.

Vorab: auch wenn viele Staaten dieser Welt dafür kein Vorbild sind, gilt bei der Lösung finanzieller Probleme grundsätzlich und vor allem, dass möglichst nicht noch weitere Schulden gemacht werden sollten (Umschuldung). Jede neue Kreditaufnahme und jede neue oder erhöhte monatliche Ratenbelastung verschärft die wirtschaftliche Situation des Schuldners. Im ungünstigsten Fall bleiben dann übrigens auch die Kreditgeber auf immer mehr ihrer Forderungen sitzen.

Als wir also mit dem Gläubiger in Vergleichsverhandlungen treten wollten, lehnte dieser die Verhandlungen zunächst kategorisch ab. Das Computersystem verlange, so erfuhren wir, dass der Gläubiger erst noch weitere 2.000 Euro Schulden machen solle, erst dann habe er seinen Verfügungsrahmen ganz ausgeschöpft und der Computer schaltet das Konto für die Aufnahme von Vergleichsverhandlungen frei. Wie bitte?!

Der Schuldner soll also noch mehr Schulden machen, damit Verhandlungen überhaupt möglich werden? Welchen Sinn hat das denn bitte?!

Es hatte natürlich gar keinen Sinn. Es war eben nur eine Computersoftware, die für ein Finanzsystem entwickelt wurde, welches am Ende von der Vergabe von Krediten lebt. Selbst wenn einzelne Kreditkunden den Kredit gar nicht mehr zurückzahlen können.

Nach mehrfachem und hartnäckigem Nachhaken von unserer Seite konnten wir dann doch noch in Verhandlungen treten, aber erst, nachdem die Meldung des Systems ignoriert und der gesunde Menschenverstand wieder eingesetzt wurde.

Danke für den leckeren Kuchen von einem zufriedenen Mandanten

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Als Rechtsanwaltskanzlei sind wir es gewohnt, täglich in der Sache für unsere Mandanten zu verhandeln und zu streiten. Es ist schließlich unser Job.

Bei so viel sachorientierter Arbeit freut es uns dann natürlich ganz besonders, wenn so ein leckerer Kuchen in unserer Kanzlei von einer zufriedenen Mandantin eintrifft.


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Ganz herzlichen Dank also zurück für diese schöne Überraschung, die uns den Tag versüßte.


Finanzämter und ihre Praxis bei Steuerschulden

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Im Auftrag unserer Mandaten und zur Vermeidung ihrer Privatinsolvenz verhandeln wir täglich mit vielen Gläubigern, z.B. diversen Hausbanken, Leasingbanken, Kreditkartenunternehmen, Versandhäusern und vielen anderen Auftragnehmern der Privatwirtschaft.

Da diese Unternehmen wissen, dass sie in der Regel bei Gläubigern innerhalb einer Verbraucherinsolvenz am wenigsten Chancen haben, ihre Forderungen einzuholen, lassen sich häufig flexible und für beide Seiten kaufmännisch "vernünftige" Lösungen und Vergleiche finden, die damit auch eine Insolvenz des Schuldners verhindern.

Nicht selten haben unsere Mandanten aber auch Schulden bei Finanzämtern, häufig entstanden durch Nachzahlungsverpflichtungen bei der Einkommenssteuer und anderen Steuerarten, die üblicherweise mit einem gewissen Zeitverzug erst vollständig ermittelt werden können.

Kommt ein säumiger Steuerschuldner innerhalb dieser Zeit zunehmend in Zahlungsschwierigkeiten, z.B. durch Jobverlust oder Krankheit, kann er zum Zeitpunkt des Steuerbescheids durch die vorliegende Überschuldung auch seine Steuerschuld nicht mehr begleichen.

Grundsätzlich kann man dann auch mit Finanzämtern über eine bestimmte Form der Ratenzahlung verhandeln, eher unwahrscheinlich ist allerdings eine Herabsetzung der Steuerschuld an sich. Verhandlungsbereit zeigen sich die Ämter vielleicht auch bei ggf. existierenden Säumniszuschlägen, sofern die Steuerschuld selbst beglichen wird.

Die Ratenzahlung wäre also bei zahlungswilligen und -fähigen Steuerschuldnern, die in aktuten Zahlungsschwierigkeiten stecken, ein wichtiges Instrument zur Schuldenregulierung.

Leider fehlt bei dem Aspekt der Ratenzahlung die Flexibilität in der finanzamtlichen Verwaltung. Selbst wenn die Finanzbeamten wollten, sie werden Ratenzahlungen nur dann akzeptieren, wenn die Ratenhöhe ausreichend hoch und die Tilgungszeit innerhalb von in der Regel 6 Monaten, seltener bis zu einem Jahr, vereinbart wird. Eine längere Laufzeit würde zwar häufig entscheidend dazu beitragen, dass Schuldner nicht in die Privatinsolvenz gehen müssten, wird aber meistens nicht gewährt. Auch Stundungsregelungen unterliegen ähnlichen Einschränkungen, selbst wenn die wirtschaftlichen Existenz des Steuerschuldners bedroht ist.

Aus unserer konkreten Kanzleipraxis mussten wir im Fall eines unserer Mandanten zur Kenntnis nehmen, dass das Finanzamt am Ende also lieber auf beträchtliche Steuereinnahmen verzichtet, weil es durch die Verwaltungspraxis Schuldner eher in die Privatinsolvenz (mit anschließender Restschuldbefreiung) zwingt, als einem Ratenzahlungsvorschlag zu entsprechen. Dieser hätte zwar eine Laufzeit von drei Jahren gehabt, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit weit mehr an Steuerschulden zurückgeführt als der Weg in die Verbraucherinsolvenz. Denn auch für Steuerschulden wird bei Wohlverhalten am Ende der Insolvenz die Restschuldbefreiung erteilt.

Als Spezialkanzlei für die Vermeidung von Privatinsolvenzen aber auch als einzelne Privatpersonen und damit Steuerzahler können wir diese Haltung nicht nachvollziehen, in der der Staat am Ende kaufmännisch nicht optimales "Forderungsmanagement" zu Lasten der Steuereinnahmen praktiziert.

Fairerweise soll aber auch nicht verschwiegen werden, dass wir vereinzelt durchaus auch einen teilweisen Schuldenerlass oder zumindest verlängerte Ratenzahlungen für unsere Mandanten mit Finanzämtern vereinbaren konnten. Es gibt also auch Ausnahmen von der Regel.

AdvoNeo Erklär-Video am Start

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Heute stellen wir unser Erklär-Video vor, mit dem wir komplizierte Zusammenhänge aus unserem Fachgebiet der Schuldnerberatung und der Vermeidung von Privatinsolvenzen für jedermann verständlich aufbereitet haben.

Angeregt durch die auch bei erwachsenen beliebten Sachgeschichten bei der "Sendung mit der Maus" nutzen wir einen Stil, der gleichermaßen Informationen vermitteln und unterhalten kann. Für ein vergleichsweise "trockenes" Thema wie die anwaltliche Schuldnerberatung ist das nämlich eine große Herausforderung.

Auch haben wir beim Stil der Videos Wert darauf gelegt, dass trotz und gerade angesichts finanzieller Sorgen, die bei den Betroffenen mit dem Thema "Schulden" verbunden sind, das positive Lebensgefühl und auch der Humor nicht zu kurz kommen.

In unserem ersten Video beschreiben wir eine typische Lebenssituation, die so oder so ähnlich immer wieder bei Mandaten in unserer Kanzleipraxis vorkommt und erklären, wie die Zusammenarbeit von Anwalt und Schuldner generell bei einer erfolgreichen anwaltlichen Schuldnerberatung funktionieren kann.

In weiteren Folgen, die sich dann auch auf unserem speziellen Youtube-Kanal finden, widmen wir uns dann wichtigen Einzelfragen, die mit diesen Videos dann auch juristische Laien verstehen können. Hier nun erst einmal Teil Eins. Viel Spaß.

Wer ist schuld an den Schulden?

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Es steckt schon im Wort "Schulden" und ist als Zustand oft schwer zu ertragen: das Wort "Schuld" belastet, mindestens finanziell aber oft auch moralisch. Wer seine Schulden nicht mehr zahlen kann, ist also selbst schuld, könnte man meinen.

Und überhaupt "Schulden zu machen" war vor noch gar nicht so langer Zeit auch gesellschaftlich verpönt:
"Man gibt nur das aus, was man verdient hat" hieß es.

Heute wird das Wort "Schulden" gerne umschrieben. Da finden sich dann für uns alle alltägliche Begriffe wie "Verbindlichkeiten", "Finanzierung", "Dispo", "Darlehen", "Kredite" oder "Hypotheken". Kaum ein privater Haushalt in Deutschland existiert heute übrigens ganz ohne "Schulden".

Typischerweise werden Autos oder Immobilien, aber auch Inneneinrichtungen der Wohnung und sogar Urlaube finanziert. Man kann wohl ohne Übertreibung sagen, dass jeder Bundesbürger irgendwie "Schulden" hat, und wenn es "nur" Heiz-, Strom-, oder Telefonkosten sind, die meistens monatlich auflaufen und nach Verbrauch anschließend zu zahlen sind. Letztlich lässt sich das allseits erwünschte Wachstum, das mit dem Konsum gekoppelt ist, nicht ohne Finanzierung bewältigen.

Kaum ein Häuslebauer könnte ohne Hypothekendarlehen zum gewünschten Eigenheim kommen. Und ohne verschiedene Finanzierungsmodelle würde die Automobilwirtschaft nur sehr schwer ihre Neuwagen immer wieder an den Mann oder die Frau bringen. Die Herausforderung ist also in der jetzigen Zeit viel mehr, die vielen Möglichkeiten und Angebote zum "Schuldenmachen" aktiv zu kontrollieren und nicht jedem Konsumwunsch z.B. ganz ohne Eigenkapital oder zu hoher Ratenbelastung nachkommen zu wollen.

Jeglicher stabilen Finanzierung liegt immer auch ein gut eingeschätzer Blick in die Zukunft zu Grunde, denn Schulden werden in der Regel mit Ratenzahlungen zu festen zukünftigen Zahlungsterminen getilgt. Diese Zahlungen basieren auf den angenommenen festen Einnahmen in der Zukunft. Wenn diese angenommenen Einnahmen nicht mehr fließen -aus welchen Gründen auch immer- entstehen massive Probleme, die nicht selten die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Der Druck durch bestehende Ratenzahlungen, Mahnbescheide und Pfändungen ist enorm, wenn die ursprünglich vorausgesetzten Einnahmen nicht mehr fließen.

Die wichtigsten Verschuldungsgründe sind bekannt. An erster Stelle liegt der Verlust des Arbeitsplatzes, gefolgt von Scheidung und Krankheit. Aber auch überzogenes Konsumverhalten gehört dazu. Die Schuld für mögliche Schulden ist dadurch nicht unbedingt schon festgelegt, aber Kreditnehmer haben eine besondere Verantwortung, diese Lebensrisiken bei Abschluss einer "Schuld" zu berücksichtigen, auch und gerade wenn überall die reizvollen Angebote zum Leben auf Pump locken.

Kalt erwischt. Nachzahlungen als Schuldentreiber.

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Die Sprüche kennt jeder, wenn es am Monatsende knapp mit der Haushaltskasse wird.

"...am Ende des Geldes ist noch zuviel Monat übrig..." heißt es dann oft und meint, dass die festen Kosten und Abbuchungen bis zum nächsten Geldeingang auf dem Konto für Ebbe im Portemonnaie sorgen.

Oft steigen diese Kosten zunächst unmerklich, weil sie durch Einzugsermächtigungen im Girokonto nicht so direkt spürbar sind wie das knisternde Bargeld in der Hand. Besonders die Energiekosten sind in den letzten Jahren neben den Gesundheitskosten der Kostentreiber Nummer Eins in Deutschland.

Dabei werden die Verbraucher gerade bei den Heiz- und Stromkosten mit einer unerwarteten Nachzahlung im wahrsten Sinn des Wortes "kalt erwischt."

Die Größenordnungen der Nachzahlungen können erheblich sein und den Familienhaushalt vor ernste Probleme stellen, wenn auch der Hausbank-Dispo immer mal wieder bis zum Limit genutzt wird. Da kommen schnell mehrere Hundert bis tausend Euro zusammen, die plötzlich große Löcher in die Kasse reißen und durch Einsparungen kaum noch ausgeglichen werden können.

Doch nicht nur Nachzahlungen für Gas, Heizöl oder Strom sorgen immer wieder für böse Überraschungen. Auch das Finanzamt meldet sich ggf. mit Nachzahlungsaufforderungen, ebenso wie Krankenkassen und andere Versicherungen, von denen man zunächst glaubte, dass sie 100% Kostenübernahme sicherstellen. Wer richtig "Pech" hat, muss zeitnah gleich mehrere ungeplante und unerwartete Zahlungen leisten.

Empfehlenswert ist es daher bei allen Abschlagszahlungen, besser nicht zu knapp zu kalkulieren. Wer noch vor 2 Jahren mit z.B. 80 Euro monatlich für Stromkosten auskam, muss heute bei gleichem Verbrauch eher 100 Euro einplanen, gleiches gilt für viele andere Verbrauchskosten und ggf. auch für die Abschlagszahlungen für Einkommenssteuer an das Finanzamt.

Und selbst die Kosten für Telekommunikation, die eigentlich extrem gefallen sind, können durch Mobilfunkverträge mit eingerechneter Ratenzahlung für das neue Handy oder durch Paketverträge für Internet, Kabelfernsehen und Pay-TV plötzlich richtig teuer werden.

Wer also möglichst wenig "kalt erwischt" werden möchte, hat ein scharfes Auge auf die Energie- und Verbrauchskosten aber auch auf "Ballonzahlungen", die alle drei Monate oder gar nur einmal jährlich fällig werden wie z.B. viele Versicherungspolicen, Leasingverträge oder auch bestimmte Steuerarten. Am Besten, man rechnet diese Kosten monatlich um und lässt sich auf eine monatliche Zahlung ein, die man dadurch nicht aus dem Auge verliert, selbst wenn sie ein paar Prozent teurer sind als bei vierteljährlicher, halbjährlicher oder jährlicher Zahlung.

Was ist eigentlich der Unterschied von AdvoNeo zu anderen Schuldnerberatungen?

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Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Arten von Schuldnerberatungen:

  • Rechtsanwaltliche Schuldnerberatung
  • öffentliche Schuldnerberatung in den örtlichen Beratungsstellen
  • gewerbliche Schuldnerberatung

Dabei sind zugelassene Rechtsanwälte durch ihren Berufsstand automatisch "geeignete Beratungsstellen", dürfen Verhandlungen in Ihrem Namen führen und Bescheinigungen erteilen, die bei der Bearbeitung vom Gesetzgeber gefordert sind. Allerdings unterscheiden wir uns als Kanzlei noch einmal deutlich in unserem Arbeitsschwerpunkt für Schuldner.

Unser Königsweg ist es, Ihre Insolvenz zu verhindern

Unsere Arbeitsweise und Betreuung stellen die Verhandlung mit Ihren Gläubigern in den Mittelpunkt. Wir haben das Ziel, einzelne Vergleiche für Sie auszuhandeln. Unser erstes Ziel ist es dabei immer, eine mögliche Insolvenz zu verhindern.

Durch unsere jahrelange Praxis und Erfahrung auf diesem Arbeitsgebiet haben wir umfangreiche Kontakte und Ansprechpartner bei typischen Gläubigern wie Banken, Versicherungen, Versandhändlern, Ämtern und anderen. Wir wissen aus unserer großen Erfahrung, welche Möglichkeiten bestehen und bringen diese Erfahrung in die Vergleichsverhandlungen für Sie mit ein. Dabei sprechen wir jedes Unternehmen oder jede Organisation, bei denen Sie Schulden haben, einzeln an und verhandeln individuell auch nach Ihren ganz persönlichen Zahlungsmöglichkeiten.

Das setzt natürlich voraus, dass Sie mindestens noch einen Teil Ihrer monatlichen Ratenzahlungen leisten können und wollen. In diesem Fall sind gute Möglichkeiten da, dass wir als Spezialkanzlei nicht nur eine Verbraucherinsolvenz für Sie verhindern, sondern dass nach unseren Verhandlungen die Einnahmen- und Ausgabenseite bei Ihnen wieder stimmt. So haben Sie auch wieder möglichst schnell Geld für das ganz alltägliche Leben zur Verfügung.

Wir sind überzeugt, dass die Verbraucherinsolvenz nur die allerletzte Notlösung für hoffnungslos überschuldete Menschen darstellt, denn für viele Jahre sind sie wirtschaftlich entmündigt und verlieren ihre Kreditwürdigkeit. Wir arbeiten für Sie an Lösungen, die Ihnen schneller wieder eine Chance auf wirtschaftliche und auch persönliche Unabhängigkeit ermöglichen.

Mitwirkung des Schuldners bei der Schuldenregulierung

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Es ist nie sehr angenehm für verschuldete Menschen, wenn sie sich mit ihren Problemen an eine Schuldnerberatung wenden müssen. Meist fällt der Schritt sogar persönlich so schwer, dass viel wertvolle Zeit vergeht und die finanzielle Situation sich nur noch verschärft.

Daher ist es wichtig zu wissen, dass ein guter Berater seine Arbeit immer ohne persönliche Wertungen oder gar Vorwürfe gegenüber dem Hilfe suchenden Schuldner aufnimmt, auch wenn man bei TV-Schuldnerberatern manchmal einen anderen Eindruck bekommen könnte.

Andererseits entstehen für die Berater immer wieder Verzögerungen und Schwierigkeiten bei der zügigen Bearbeitung, weil die Schuldner die Ordnung und den Überblick über ihre Finanzen verloren haben. Nicht selten wandern Rechnungen, Zahlungserinnerungen oder gar Mahnbescheide ungeöffnet in die Schublade, weil der Schuldner sich einfach überfordert fühlt.

Viele Schuldner wissen z.B. gar nicht mehr genau, wieviel Schulden sie genau bei wem haben. Wir halten daher viele Checklisten und Übersichtsbögen als Hilfestellung für unsere Mandanten bereit, die die Erfassung der persönlichen Schuldensituation erleichtern, sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass die Angaben vollständig erfasst werden.

Viele Verzögerungen und Probleme entstehen z.B., wenn Mandanten auch nur einen einzigen Gläubiger übersehen oder vergessen haben, während die Verhandlungen von unserer Seite schon angelaufen sind. Im günstigsten Fall kann es noch mit zusätzlichem Arbeitsaufwand nachgereicht werden, im schlechtesten Fall scheitern aber alle Verhandlungsbemühungen und die Vergleichsverhandlungen mit den Gläubigern insgesamt.

Eine zweite wichtige Mitwirkung des Schuldners liegt in der zügigen Umsetzung unserer empfohlenen Sofortmaßnahmen und die Beherzigung anwaltlicher Ratschläge. Oft betrifft das z.B. die schnelle Eröffnung eines neuen Kontos, weil sonst Pfändungen und Fremdzugriffe auf das Einkommen nicht wirksam verhindert werden können. Ebenso kann es ganz wichtig sein, dass der Schuldner keine "Alleingänge" bei den Gesprächen mit einzelnen Gläubigern oder gar Zahlungen durchführt. Eine klare Verhandlungsstrategie des Schuldneranwalts würde dann immer wieder gestört.

Der dritte wesentliche Punkt betrifft finanzielle Veränderungen bei den Schuldnern, die während der Bearbeitung auftreten. So kann es passieren, dass sich z.B. durch Kurzarbeit oder auch durch die Aufnahme einer weiteren Nebentätigkeit die Einnahmeseite verändert, zum Schlechten wie zum Guten. Auch kommt es leider vor, dass weitere Schulden mitten in der Bearbeitungsphase anfallen. Ohne umgehende Information an die bearbeitende Schuldnerberatungsstelle ist in solchen Fällen erneut der gesamte Verhandlungserfolg bedroht.

Mit einer aktiven und rechtzeitigen Mitwirkung des Schuldners können also die allermeisten Probleme, die während einer Schuldnerberatung anfallen, verhindert werden Die Chance auf ein Leben ohne ständige Zahlungsunfähigkeit ist dann auch ohne den jahrelangen Weg einer Privatinsolvenz erreichbar.

Schule und Elternhaus gefordert. Finanzkompetenz mangelhaft.

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Im Zuge unzähliger Schulreformen und der Bildungsdebatte bleibt das Thema der finanziellen Kompetenz und ihrer Folgen auf der Strecke. Falsche Entscheidungen in jungen Jahren ziehen häufig schwerwiegende Probleme nach sich, auch, weil das Thema Geld im Elternhaus noch immer zu oft ein Tabuthema ist.

Geld macht oberhalb einer bestimmten Grenze nicht glücklicher. Man könnte also meinen, das Thema sei überbewertet. Es ist allerdings so, dass unterhalb eines Nettoeinkommens von etwa 1.000 Euro im Monat das Thema Finanzen unglücklich macht und als mühsam empfunden wird. Während Berufseinsteiger sich finanziell oft noch auf ein geringes Einkommen einstellen können, ist dieses für ältere Menschen meist ein Problem.

Über lange Jahre galt die Rente als sicher, die Versorgung und die Lebenshaltungskosten schienen kalkulierbar, so dass häufig zu wenig für die Vorsorge getan wurde. Die Politik hat dieses Problem erkannt und versucht gegenzusteuern, aber bei den Menschen ist dieses nur bedingt angekommen und sie sind häufig verwirrt. Der Markt für die private Altersvorsorge ist schwierig zu überschauen, unverständlich und häufig sind die Angebote nur schwer vergleichbar.

Zwar hat die Bereitschaft Geld zu sparen in den vergangenen Jahren zugenommen, allerdings wird das Geld meist nicht für eine Notreserve angelegt, sondern es wird auf ein konkretes Ziel hin gespart, etwa ein Auto, eine Fernreise oder ähnliches. Wenn nun nach einer solchen Investition die Arbeitsstelle wegbricht, hilft es durch die insgesamt gestiegenen Lebenshaltungskosten häufig nicht aus, keine Schulden zu haben, sondern es ist ein „Notgroschen“ notwendig.

An dieser Stelle beginnt oft die berühmte Schuldenspirale, aus der nur schwer wieder herauszukommen ist. Die Wohnung, das Auto und die mit den Jahren gestiegenen Ansprüche müssen weiter finanziert werden, während das regelmäßige Einkommen fehlt. Damit es gar nicht erst so weit kommt, müsste mit dem Thema Finanzen, Schulden und Überschuldung offensiver umgegangen werden.

In der Pflicht ist hier neben dem Elternhaus auch die Schule, die im Rahmen des Regelunterrichts oder von Projektwochen intensiv auf die geänderten Arbeitsmarktbedingungen und die damit verbundenen Risiken eingehen muss. Auch muss den Kindern und Jugendlichen bewusst sein, dass die in jungen Jahren getroffene Berufswahl Auswirkungen auf das gesamte Leben haben kann.

Eine gute und qualifizierte Ausbildung oder ein Studium sind keine Garantie mehr für einen dauerhaften Arbeitsplatz, aber sie erhöhen die Chance darauf. Gerade in finanzschwachen Haushalten wird aber häufig nicht über das Thema Geld gesprochen, das Interesse am Thema Finanzen ist gering. Damit verbauen die Eltern ihren Kindern die Chance auf eine finanziell abgesicherte Karriere oder erschweren sie doch zumindest.

Der Arbeitsmarkt wird sich weiter verändern und es werden mehr und mehr hochqualifizierte Kräfte benötigt, aber immer weniger Menschen in gering qualifizierten Sektor. Es ist an der Zeit, das Thema offensiver anzugehen, auch wenn es anfangs Mut und Überwindung erfordert. Besser als ein späterer Gang zum Schuldnerberater oder in die Insolvenz ist es aber allemal.

Quellen:
F.A.Z.-Institut & Sparkassen Finanzgruppe:
Kundenkompass Finanzkompetenz
DER SPIEGEL:

Einkommen und Zufriedenheit: Warum Geld nicht immer glücklicher macht
Sparda Bank:

Sparda-Studie Finanzverhalten in Hessen


Traumzinsen locken zum Kauf einer Immobilie. Doch Achtung!

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Auch in diesem Jahr wird günstiges Baugeld angeboten und führt viele Bürger in Versuchung, den Traum von den eigenen vier Wänden wahr werden zu lassen.

Banken locken mit scheinbar einfachen Rechnungen, wie z.B. für 100.000,00 € Kreditsumme müssen weniger als 300,00 € Rate aufgebracht werden. Und dies bei 1% Tilgung und nur über 10 Jahre. Da errechnen sich viele Mieter, dass die noch in den nächsten Jahren auf Sie zukommenden Mietkosten dies um ein Vielfaches übersteigen.

Doch genau solche Rechnungen und niedrige Zinsen lassen Bauherren schnell in die Schuldenfalle tappen. Aufgrund der verlockenden Zinsen werden leichtfertig Finanzierungen unterschrieben und dabei schwere Fehler begangen. Diese kosten den Käufer im Nachhinein viel Geld.

So werden Kredite aufgrund der sehr niedrigen Tilgung über eine sehr lange Laufzeit bezahlt. Die Bezahlung zögert sich ins Unendliche hinaus. Bei einer Tilgung von einem Prozent und einer 10-jähringen Zinsbindung wären erst etwa 10% der Finanzierung getilgt. Hier würde der Immobilienkäufer noch auf gut 90% der Schulden sitzen. Und sollten in der nächsten Zeit die Zinsen wieder steigen und eine Anschlussfinanzierung nötig sein, kann dies zum finanziellen Albtraum und sogar zum Verlust der Immobilie führen. Auch eine Privatinsolvenz stünde dann im Raum.

Bei der Aufnahme eines Kredites sollte auch auf eine nicht zu kurze Laufzeit geachtet werden. Durch die längere Laufzeit werden die derzeit sehr niedrigen Zinsen gesichert und dies nur bei einer geringen finanziellen Mehrbelastung.

Generell ist anzuraten die Tilgung bei mindestens 2 Prozent anzusetzen, allerdings ist man erst bei einer Tilgung von 3-5% auf der sicheren Seite. Dies wird häufig außer Acht gelassen, weil es ja darum geht, eine möglichst geringe monatliche Ratenbelastung für das neue Eigenheim zu bekommen, oder gar eine hohe Rate den finanziellen Rahmen sprengen würde.

Aber auch die Banken versuchen, aufgrund der teilweise sehr langen Laufzeit, ihre Kunden wieder zu einer höheren Tilgung zu bringen. Einige Banken bieten als Mindesttilgung nur 1,5 oder 2 Prozent an. Andere kommen den Kunden bei einer hohen Tilgung mit einem niedrigeren Zinssatz entgegen.

Um noch eine weitere Sicherheit in die Finanzierung einzubauen, sollte die Möglichkeit der Sondertilgung vertraglich vereinbart werden. Hier gewinnt der Kreditnehmer an Flexibilität und kann z.B. durch Sonderzahlungen vom Arbeitgeber seine Kredit schneller tilgen.

Wenn am Ende des Geldes noch Monat übrig ist

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Manchmal reicht das Geld einfach nicht für den ganzen Monat, vor allen Dingen dann, wenn ungeplante Investitionen ein Loch in die Tasche reißen und die laufenden Kosten nicht mehr bestritten werden können. Spätestens dann stellt sich für viele Verbraucher die Frage nach einem Kredit.

Prinzipiell sind Kredite eine gute Sache, bei der der Verbraucher einen Geldbetrag bekommt, mit dem er notwendige Käufe tätigen kann. Die Nachteile bestehen in der Verpflichtung dem Kreditgeber gegenüber, die Kreditsumme zuzüglich Zinsen und Bearbeitungsgebühren zurückzuzahlen. Problematisch ist die unbekannte Größe „Zukunft“, die nur bedingt kalkulierbar ist.

Ob und inwieweit es sinnvoll ist, einen Kredit aufzunehmen, dafür gibt es Hinweise:

Investition...
Jeder kennt den Begriff „eine Investition in die Zukunft“ zu tätigen. Eine solche Investition kann zum Beispiel ein Bildungskredit sein, mit dessen Hilfe ein (Hochschul-)Abschluss zu erlangen ist, der ein höheres Einkommen sichert. Aber auch die Immobilienfinanzierung kann dazu gehören, denn sie spart ggf. spätere Mietzahlungen.

Wichtig ist die Abwägung der Alternativen, die auf einen möglichst gemeinsamen Nenner gebracht werden müssen. Wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, können zum Beispiel die folgenden Punkte miteinander verglichen werden:

Kosten für die täglichen Wege mit dem Auto (Anschaffungskosten zuzüglich Nebenkosten wie Benzin, Steuern, Versicherung, Reparaturen, ...) gegenüber den Kosten, die bei der Bewältigung der gleichen Strecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder einer Fahrgemeinschaft anfallen.

Nur wenn die Gegenüberstellung keine großen Unterschiede erkennen lässt und die monatliche Rate zuzüglich der kalkulierten Nebenkosten mindestens für die Laufzeit des Kredites problemlos zu schultern ist, dann lohnt sich eine Finanzierung und ist unter gegebenen Umständen sogar vernünftig.

... oder Luxus
Nicht ratsam ist auf jeden Fall die Finanzierung einer Urlaubsreise, eines neuen Fernsehers oder der neuen Couch. Auch wenn die Anreize groß sind und die Anbieter mit günstigen Finanzierungen locken, manchmal sogar im 0% Bereich, sind Kredite doch immer auch eine Wette auf die Zukunft.

Wenn nun aber die Urlaubsreise finanziert wird und kurz darauf zusätzlich, z.B. durch einen Wasserschaden, die elektrischen Großgeräte wie Waschmaschine, Spülmaschine u.a. ersetzt werden müssen, dann wird es häufig eng – und der erste Schritt in die Überschuldung ist getan. Viel entspannter lässt sich der Urlaub genießen, wenn er erspart ist – und man weiß, dass man ihn sich im wahrsten Sinne des Wortes „verdient“ hat.

Fast jeder zehnte Bürger ist überschuldet.

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Insgesamt gelten etwa 6,67 Millionen Privatpersonen in Deutschland als überschuldet, teilte die Wirtschaftsauskunftei Bürgel in Hamburg mit. Das ist eine Steigerung um 2,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Hierbei ist die Gruppe der Erwachsenen im Alter von 21 bis 30 Jahren besonders stark betroffen. "Mit einer Schuldenquote von 17,7 Prozent sind sie am stärksten von Überschuldung betroffen - und das mit einer Zunahme um 8,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr", sagte Bürgel-Geschäftsführer Norbert Sellin. Zusammen mit den 18- bis 20-Jährigen, deren Verschuldung im Durchschnitt liegt, ist fast ein Drittel der verschuldeten Bundesbürger unter 31. "Die jungen Erwachsenen haben weniger Erfahrung im Umgang mit Geld und oft keine Rücklagen bei finanziellen Engpässen", sagte Sellin. "Zudem erhöhen Familiengründungen und Immobilienfinanzierungen die Ausgaben stark."

Auch eine unterschiedliche Belastung durch Schulden in den Städten ist zu erkennen. Zum Beispiel die Einwohner von Berlin, sie sind mit 13 Prozent verschuldeter Einwohner die Spitzenreiter. Dann folgen Bremen (12,6 Prozent) und Sachsen-Anhalt (12,0 Prozent). Geringe Schuldnerquoten dagegen wurden in Bayern (7,1 Prozent), Baden-Württemberg (7,6 Prozent) und Sachsen (8,9 Prozent) festgestellt.

Interessant hierbei ist, dass Männer, mit 56 Prozent überschuldeten Privatpersonen stärker zur Überschuldung neigen als Frauen.

Die häufigsten Ursachen für Schulden sind Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung oder Scheidung. Hinzu kommen noch falsches Konsumverhalten, eine ggf. gescheiterte Selbstständigkeit oder auch eine falsch gewählte Immobilienfinanzierung.

Aber auch die Ausbreitung des Niedriglohnsektors scheint ein wichtiger Faktor zu sein. Hier werden die im Haushalt einplanten Einnahmen, die zur Deckung der Fixkosten benötigt werden, teilweise drastisch reduziert.

Die Bürgel-Experten sprechen von einer Überschuldung, wenn die Ausgaben für die Lebenshaltung und die Tilgung von Krediten etc. die Einnahmen übersteigen.

Die meisten Schulden fallen je nach Konsumverhalten und Lebensstandard bei Banken, Versandhändlern, Versicherungen, Behörden, Vermietern, Energieversorgern und Telefongesellschaften an.

Quelle: rp-online.de

Schuldenfalle Smartphone

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Seitdem es Mobiltelefone gibt, waren sie immer auch Statussymbole. Schick, modern, viele Funktionen – das muss sein. Gerade Kinder und Jugendliche achten sehr darauf, was für ein Handy ihre Freunde und Bekannten haben, wodurch der Druck steigt, ebenfalls ein solches Modell zu besitzen.

Das Einstiegsalter sinkt, schon Grundschüler haben heute häufig ein Smartphone und stehen in jungen Jahren bereits unter dem Druck, das „richtige“ und meist sehr teure Gerät besitzen zu müssen. Wer ein einfaches Handy aus z.B. chinesischer Produktion besitzt, wird schnell gemobbt.

Laut der AdvoNeo Schuldnerberatung ist ein stetiger Anstieg der im Zusammenhang mit Mobiltelefonen stehenden Schulden bei Jugendlichen zu beobachten. Trotz immer stärker verbreiteten Flatrates nehmen diese Schulden zu. Viele starten mit einem durch ihre Telefone hervorgerufenen „Schuldenpolster“ von mehreren tausend Euro in ihr Erwachsenenleben.

Hervorgerufen werden diese Verbindlichkeiten durch die nach wie vor teuren SMS, kostenpflichtige Apps und Abonnementverträge. Der Download von kostenpflichtiger Musik geht schnell vonstatten, das nächste Spiel ist nur einen Klick entfernt. Die dadurch entstehenden Kosten sind nebensächlich.

Auch bei der vermeintlich sicheren Lösung von Pre-Paid Tarifen können Abonnements für Klingeltöne, Logos, Musik u.a. abgeschlossen werden – und immer weiter auf zukünftige Karten übertragen werden. Wenn die Karte nicht mehr aufgeladen wird oder aufgeladen werden kann, greifen die Provider auf die Inhaber zurück.

Besondere Vorsicht ist nach wie vor bei Reisen ins Ausland geboten, denn trotz inzwischen günstigerer Roaming-Gebühren können durch das automatische einbuchen ins stärkste Netz anstatt ins günstigste Partnernetz enorme Gebühren entstehen.

Einige wichtige Informationen und Hinweise enthält die vom Bundesministerium für Familie herausgegebene Broschüre „Handy ohne Risiko? Mit Sicherheit mobil – ein Ratgeber für Eltern“.

Achtung Schuldenfalle. Der richtige Studienkredit.

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Viele Studierende investieren mit Ihrem Studium in die Zukunft. Allerdings müssen hierzu auch viele auf einen Kredit zurückgreifen um die Kosten zu decken. Doch hier ist Vorsicht geboten um nicht gleich zum Berufseinstieg vor der Pleite zu stehen. Hier ein paar Tipps:

Erste Wahl: Bafög, Stipendien oder Nebenjob
Hiermit kann ein überteuerter Studienkredit umgangen werden. Prüfen Sie die naheliegenden Möglichkeiten, ob zusätzliche Einnahmen generiert werden können, oder Gelder nicht zurückbezahlt werden müssen. Dies sind die Klassiker.

Das Studiengebühren-Darlehen
Die ist eine Sonderform eines Kredites. Sie werden von den Ländern vergeben. Denn jedes Land was Studiengebühren einzieht, hat auch Landeskredite dafür. Diese können ruhig in Anspruch genommen werden.

Aber generell ist bei Studienkrediten Vorsicht geboten. Sich während des gesamten Studiums auf Kredite zu verlassen, der steht am Ende häufig vor einem hohem Schuldenberg.

In bestimmten Phasen kann eine Aufnahme jedoch sinnvoll sein. Einen Studienkredit aber beispielsweise für das letzte Studienjahr aufzunehmen, um sich in Ruhe auf sein Examen vorzubereiten und zu konzentrieren, kann durchaus Sinn machen.

Der Schuldenberg am Ende
Es gibt verschiedenen Statistiken laut denen sich während eines durchschnittlichen Studiums ein Schuldenberg von 60.000,- € bis 90.000,-- € ansammeln kann. Dies ist ein großes Problem bei der Existenzgründung!

Da sich bei der Aufnahme oft auch nicht kalkulieren lässt wie hoch die Rückzahlungssumme sein wird, nicht zuletzt aufgrund der bei vielen Anbieten variablen Zinssätze, die während der Laufzeit auch steigen können, stellt dies noch ein zusätzliches Risiko dar.

Auch wenn während des Studiums schon Zinsen anfallen kann dies zu einer deutlich höheren Rückzahlungssumme führen bzw. auch zur monatlichen Belastung während der Studiums, was wieder die monatlichen Ausgaben erhöht. Man sollte hier genau prüfen, was in dem Kreditvertrag vereinbart wird.

KfW-Kredite
Empfehlenswert sind die Kredite der KfW-Förderbank. Diese sind über einige Banken, Sparkassen oder auch Studienwerken zu bekommen. Die Laufzeit ist hier allerdings auf in der Regel 10 Semester begrenzt.

Viele andere Banken verlangen neuerdings eine Studienbescheinigung und fordern regelmäßige Nachweise über das erfolgreich fortschreitende Studium. Die KfW-Bank verlangt hier keine Sicherheiten. Dieser Kredit ist unabhängig vom eigenen Einkommen, vom Besitz und vom Einkommen der Eltern. Auch das Studienfach ist hierbei unerheblich.

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