Welche Nebenkosten darf der Vermieter anteilig auf den Mieter umlegen?
Nicht alle Kosten, die einem Vermieter im Laufe eines Mietjahres entstehen, dürfen auch anteilig vom Mieter eingefordert werden.
Im Folgenden finden Sie die Positionen, die der Vermieter in jedem Fall in der Nebenkostenabrechnung geltend machen darf:
Zunächst einmal fällt für den Vermieter eine Grundsteuer an. Dann fließt der Wasserverbrauch, die Wassererwärmung, sowie Gebühren für Abwasser mit in die Abrechnung ein. Weiterhin fallen Heiz- und Stromkosten an. Beiträge für die Versicherungen des Hauses, Gebühren für die Müllentsorgung und Straßenreinigung, als auch die Beschäftigung eines Gärtners oder Hausmeisters sind vom Mieter ebenfalls teilweise mitzutragen. Verfügt das Haus über einen Aufzug, sind die dafür anfallenden Betriebskosten ebenfalls von den Mietern mitzutragen.
Grundsätzlich gilt: Nur was im Mietvertrag vereinbart wurde, kann auch hinterher abgerechnet werden! Gibt es zum Beispiel eine Vereinbarung über die Wartung von Feuerlöschern und Rauchmeldern, kann auch dieser Posten in der Nebenkostenabrechnung auftauchen.
Ein weiterer Punkt: Reparaturkosten sind nicht automatisch Betriebskosten, die in der Nebenkostenabrechnung auftauchen dürfen!
Die Nebenkostenabrechnung
Spätestens 12 Monate nach Ablauf des Mietjahres muss der Vermieter dem Mieter die Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr vorlegen. Darin wird aufgelistet, welche Beträge monatlich mit der Miete an den Vermieter überwiesen wurden und welche Ausgaben dieser hatte. Diese zwei Beträge werden dann miteinander verglichen und eine Bilanz gezogen.
Hat der Vermieter die Nebenkosten zu hoch kalkuliert (Sie haben insgesamt mehr gezahlt, als er ausgegeben hat), bekommen Sie den Restbetrag erstattet und es kommen keine weiteren Kosten aus der Jahresabrechnung auf Sie zu.
Liegt der Fall anders herum und die Nebenkosten waren zu niedrig kalkuliert (Sie haben insgesamt weniger gezahlt, als ihr Vermieter ausgegeben hat), sind Sie verpflichtet, Ihrem Vermieter den Differenzbetrag zu zahlen.
Dies kann unter Umständen zu einer Verschuldung Ihrerseits führen, wenn Sie nicht in der Lage sind, die oftmals hohen Beträge zu begleichen und ihr Vermieter zum Beispiel eine Ratenzahlung verweigert.
Nicht zu vergessen ist außerdem, dass im nächsten Jahr höhere Nebenkostenbeträge fällig werden, damit zum Jahresende nicht wieder eine hohe Nachzahlung auf Sie zukommt.
All diese Umstände können schnell zu einer Überschuldung führen.
Falle: Nebenkostenkalkulation
Um einem solchen Szenario vorzubeugen, empfiehlt es sich, die Nebenkosten, auf die sie Einfluss haben, zu kontrollieren und daraufhin zu überprüfen, ob Ihre Ergebnisse mit der Kalkulation des Vermieters übereinstimmen.
So können Sie zum Beispiel Ihren Strom- und Wasserverbrauch nach ein oder zwei Monaten auf das gesamte Jahr hochrechnen und so bestimmen, ob sie über oder unter dem Soll liegen. Ist Ihr Verbrauch höher, sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und setzen Sie die monatlichen Kosten etwas höher an, sodass Sie am Ende des Mietjahres keine Mammutzahlung erwartet.
Doch was kann man tun, wenn es für solche Maßnahmen schon zu spät ist?
Wenn Sie schon länger in Ihrer Wohnung wohnen und jetzt eine erhöhte Nebenkostenabrechnung begleichen müssen, helfen die oben genannten Ratschläge alle nicht mehr.
Für Menschen, die wenig Geld zur Verfügung haben, sind offene Schulden im meist dreistelligen Bereich oftmals eine große Hürde. In Anbetracht der oben ausgeführten Gründe ist es sehr schwer, diesen Schuldenberg abzuarbeiten und nicht immer weiter ansteigen zu lassen.
Privatinsolvenz oder besser anwaltliche Schuldnerberatung?
Für viele Menschen in dieser Situation ist die Privatinsolvenz der vermeintlich letzte Ausweg aus den Schulden, doch auch eine anwaltliche Schuldnerberatung (zum Beispiel www.advoneo-schuldnerberatung.de) kann Ihnen helfen, Ihre Schulden zu verringern und letztlich abzubauen. Der Vorteil an dieser Variante ist, dass viel weniger Auflagen auf Sie zukommen und Sie nicht den Zwängen der Privatinsolvenz unterworfen sind.
Sollten Sie sich also verschuldet haben, macht es Sinn, sich beraten zu lassen, bevor Sie einen radikalen Schritt, wie den in die Privatinsolvenz, wagen.