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Schuldenfrei nach 3 Jahren – Ohne Insolvenz

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Kontoauszug mit Sollsaldo

Ab dem 01.07.2014 ist es soweit: die Insolvenzrechtsreform tritt in Kraft. Viele Schuldner hoffen durch eine mögliche Verkürzung der Laufzeit auf 3 Jahre, auf eine schnelle Befreiung von den Schulden. Jedoch gilt auch hier: Die Restschuldbefreiung muss durch die Gläubiger erteilt werden und dies ist nicht generell der Fall.

Insbesondere um einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen, können wir die Änderungen im Insolvenzgesetz nutzen, auch um kürzere Laufzeiten und niedrigere Summen bei den Vergleichen zu erzielen.

Vorteilhaft hierbei: bei einem Vergleich ist nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erforderlich. Es pfändet kein Treuhänder während der Insolvenzlaufzeit bei Ihrem Arbeitgeber und Sie werden finanziell nicht überwacht. Eine Wohlverhaltensperiode fällt gar nicht erst an.

Somit sollte auch weiterhin das Interesse der Schuldner darin liegen, einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen.

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